Bewerberformular

Bitte füllen Sie dieses Formular für jeden Mietinteressenten separat aus.

Hinweise zur Bonitätsprüfung für Mietinteressenten der Schnettberg Immobilienmanagement GmbH

Sehr geehrte Mietinteressentin, sehr geehrter Mietinteressent, vor dem Abschluss eines Mietvertrags ist es für uns als Vermieter unerlässlich, die wirtschaftliche Zuverlässigkeit von Interessenten zu prüfen. Die Schnettberg Immobilienmanagement GmbH führt daher eine Bonitätsprüfung durch, um eine vertrauensvolle und langfristige Mietpartnerschaft sicherzustellen. Im Rahmen dieser Prüfung werden Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten sowie zu etwaigen bestehenden Verbindlichkeiten berücksichtigt. Hierzu können beispielsweise Angaben zu Inkassoverfahren, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheiden oder abgegebenen Vermögensauskünften gehören. Die Prüfung erfolgt selbstverständlich unter Beachtung aller geltenden Datenschutzvorgaben. Ihre Daten werden ausschließlich für Zwecke der Vorbereitung und Durchführung des Mietverhältnisses verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Bonitätsprüfung oder Vertragsdurchführung erforderlich ist und die gesetzlichen Vorgaben dies erlauben. Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie zu Ihren Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ich nehme zur Kenntnis, dass ein Mietverhältnis erst durch den Abschluss eines schriftlichen und von beiden Parteien unterzeichneten Mietvertrags zustande kommt.

Ihre persönlichen Angaben

Derzeitige Anschrift
Ich habe die obenstehenden Hinweise zur Bonitätsprüfung zur Kenntnis genommen und willige in die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung meiner angegebenen Daten ein. Mir ist bewusst, dass die Abgabe dieser Selbstauskunft freiwillig erfolgt, der Abschluss eines Mietvertrags jedoch auch von der Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig gemacht werden kann.
Vorherige Anschriften der letzten 5 Jahre
Selbstauskunft

Die Selbstauskunft ergänzt die Angaben des Mietinteressenten und erfolgt freiwillig. Die hierin gemachten Angaben werden nicht durch externe Auskunfteien überprüft. Dennoch sind die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können im Einzelfall eine Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigen.